{"id":562,"date":"2025-02-11T10:09:03","date_gmt":"2025-02-11T10:09:03","guid":{"rendered":"https:\/\/www.ah-rotherbaum.de\/agb\/"},"modified":"2025-07-09T09:39:23","modified_gmt":"2025-07-09T09:39:23","slug":"agb","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/www.ah-rotherbaum.de\/en\/agb\/","title":{"rendered":"AGB"},"content":{"rendered":"\n<h2 class=\"wp-block-heading\">Allgemeine Gesch\u00e4ftsbedingungen f\u00fcr Bieter, Fernbieter und K\u00e4ufer<\/h2>\n\n\n\n<p><strong>ALLGEMEINE GESCH\u00c4FTSBEDINGUNGEN F\u00dcR BIETER, FERNBIETER UND K\u00c4UFER<\/strong> <\/p>\n\n\n\n<p>Durch Abgabe eines m\u00fcndlichen oder fernschriftlichen Gebotes oder die Erteilung eines schriftlichen Auftrages hierzu, sowie eines Live-Gebotes \u00fcber eine Auktions-Platform erkennt der K\u00e4ufer die nachstehenden Versteigerungs- und Verkaufsbedingungen als allein verbindlich gegen\u00fcber Versteigerer und Verk\u00e4ufer an. Sie gelten entsprechend f\u00fcr den Freiverkauf, wobei dem Zeitpunkt des Zuschlages dann der Zeitpunkt des Vertragsabschlusses entspricht. <\/p>\n\n\n\n<p>1. Die Versteigerung aller Gegenst\u00e4nde erfolgt \u00f6ffentlich und freiwillig im Namen und f\u00fcr Rechnung des Einlieferers, der in der Auktion ungenannt bleibt. Der Versteigerer ist berechtigt, auch nach der Auktion Ausk\u00fcnfte \u00fcber die Person des Einlieferers zu verweigern, wenn und soweit er gleichzeitig f\u00fcr etwaige Verbindlichkeiten des Verk\u00e4ufers die selbstschuldnerische Haftung \u00fcbernimmt. <\/p>\n\n\n\n<p>2. Versteigert werden nach \u00a734 b) Abs. 6 Nr. 5 b) Gewerbeordnung gebrauchte Gegenst\u00e4nde. F\u00fcr offene oder versteckte M\u00e4ngel jeder Art \u00fcbernimmt das Auktionshaus keine Haftung. Der Zuschlag\/Verkauf erfolgt unter Ausschluss der Gew\u00e4hrleistung. Dem K\u00e4ufer ist aber die M\u00f6glichkeit gegeben, im Rahmen der Vorbesichtigung s\u00e4mtliche Gegenst\u00e4nde gr\u00fcndlich und umfassend zu pr\u00fcfen. Expertisen k\u00f6nnen jederzeit eingesehen werden, ohne dass f\u00fcr deren Richtigkeit gehaftet wird. Dar\u00fcber hinaus haben die Kaufinteressenten das Recht, Expertisen \u00fcber das Versteigerungsgut auf eigene Rechnung einholen zu lassen, sofern hierdurch der Auktionstermin nicht gef\u00e4hrdet wird. Der Bieter erwirbt die Gegenst\u00e4nde daher wie besehen und unter Ausschluss jeglicher Gew\u00e4hrleistungsanspr\u00fcche gegen\u00fcber Versteigerer und Verk\u00e4ufer. Beanstandungen nach Zuschlagserteilung, gleich welcher Art, insbesondere aber f\u00fcr Beschaffenheit und Zuschreibung, k\u00f6nnen mithin nicht mehr ber\u00fccksichtigt werden. Schriftliche wie m\u00fcndliche Angaben des Versteigerers zu dem Versteigerungsgut, insbesondere in dem jeweiligen Versteigerungskatalog, sind lediglich Beschreibungen des Versteigerungsgutes, die nach bestem Wissen und Gewissen erstellt werden, stellen aber keine zugesicherten Eigenschaften im Sinne der \u00a7 459 ff BGB dar. Abbildungen im Katalog dienen der Zusatzinformation &#8211; Irrtum vorbehalten. Die Verschuldenshaftung des Versteigerers ist auf die F\u00e4lle grober Fahrl\u00e4ssigkeit und Vorsatzes beschr\u00e4nkt. F\u00fcr Fernbieter, die per Telefon, oder als OnlineBieter an der Auktion teilgenommen haben, gilt \u00a7 312d, Absatz 4 BGB. Es besteht kein Widerrufs- und R\u00fcckgaberecht gem\u00e4\u00df \u00a7 312 d BGB. a) Solange Kataloginhaber, Auktionsteilnehmer und Bieter sich nicht gegenteilig \u00e4u\u00dfern, versichern sie, dass sie den Katalog und die darin abgebildeten Gegenst\u00e4nde aus der Zeit des Dritten Reiches nur zu Zwecken der staatsb\u00fcrgerlichen Aufkl\u00e4rung, der Abwehr verfassungswidriger Bestrebungen, der Kunst oder der Wissenschaft, der Forschung oder der Lehre, der Berichterstattung \u00fcber Vorg\u00e4nge des Zeitgeschehens oder der Geschichte oder \u00e4hnlichen Zwecken erwerben (\u00a7\u00a7 86a, 86 Strafgesetzbuch). Der Versteigerer und der Einlieferer bieten und geben diese Gegenst\u00e4nde nur unter diesen Voraussetzungen an bzw. ab. <\/p>\n\n\n\n<p>3. Auktionsbesucher erhalten gegen Angabe des Namens und ihrer pers\u00f6nlichen Daten eine Bieternummer. Neukunden werden gebeten, sich bei der Ausgabe der Bieterkarte mit dem Personalausweis zu legitimieren. Bei Neukunden beh\u00e4lt sich das Auktionshaus das Recht vor, neben der Vorlage des Personalausweises auch die Hinterlegung einer Kreditkartennummer oder einer Bargeld-Sicherheitsleistung zu verlangen. Online-Bieter m\u00fcssen nach Aufforderung eine Sicherheit (Kreditkarte) leisten. 3.1 Gem\u00e4\u00df Geldw\u00e4schegesetz (GwG) ist der Versteigerer verpflichtet, den Erwerber bzw. den an einem Erwerb Interessierten sowie ggf. einen f\u00fcr diese auftretenden Vertreter und den \u201ewirtschaftlich Berechtigten\u201c i.S.v. \u00a7 3 GwG zum Zwecke der Auftragsdurchf\u00fchrung zu identifizieren sowie die erhobenen Angaben und eingeholten Informationen aufzuzeichnen und aufzubewahren. Der vorbezeichnete Erwerber bzw. zum Erwerb Interessierte, bzw. dessen Vertreter sind hierbei zur Mitwirkung verpflichtet, insbesondere zur Vorlage der erforderlichen Legitimationspapiere, insbesondere anhand eines inl\u00e4ndischen oder nach ausl\u00e4nderrechtlichen Bestimmungen anerkannten oder zugelassenen Passes, Personalausweises oder Pass- oder Ausweisersatzes. Der Versteigerer ist berechtigt, sich hiervon eine Kopie unter Beachtung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen zu fertigen. Bei juristischen Personen oder Personengesellschaften ist der Auszug aus dem Handels- oder Genossenschaftsregister oder einem vergleichbaren amtlichen Register oder Verzeichnis anzufordern. Der Erwerber, bzw. an dem Erwerb Interessierte, versichern, dass die von ihnen zu diesem Zweck vorgelegten Legitimationspapiere und erteilten Ausk\u00fcnfte zutreffend sind und er, bzw. der von ihm Vertretene \u201ewirtschaftlich Berechtigter\u201c nach \u00a7 3 GwG ist. <\/p>\n\n\n\n<p>4. Gebote erfolgen im Abstand von etwa 10% und werden im Einzelnen vom Versteigerer der H\u00f6he nach bestimmt. Bei Geboten \u00fcber eine Online-Platform orientiert sich der Auktionator an den voreingestellten Bietschritten. Die Gebote werden in Euro abgegeben. Der Zuschlag erfolgt nach dreimaliger Wiederholung des H\u00f6chstgebotes. Der Versteigerer kann ohne Angabe von Gr\u00fcnden einzelne Lose nur gesammelt oder gar nicht aufrufen, Gebote zur\u00fcckweisen, den Zuschlag verweigern oder diesen nur unter Vorbehalt erteilen. Bei Doppelgeboten entscheidet der Versteigerer. Ein bereits erteilter Zuschlag kann im Laufe der Auktion zur\u00fcckgenommen werden bei Zweifeln dar\u00fcber, ob ein rechtzeitig abgegebenes Gebot \u00fcbersehen wurde. Ein Zuschlag unter Vorbehalt bindet den Bieter an sein Gebot f\u00fcr die Dauer von drei Wochen, ohne anderweitige Ver\u00e4u\u00dferungen des Loses auszuschlie\u00dfen. Erfolgt in dieser Zeit nicht der vorbehaltlose Zuschlag, so erlischt das Gebot. <\/p>\n\n\n\n<p>5. Mitbieten per Telefon ist ab einem Limitpreis von Euro 100,- m\u00f6glich. Bei geringeren Betr\u00e4gen haben Kunden die M\u00f6glichkeit, im Vorwege ein schriftliches Gebot zu hinterlegen. F\u00fcr das Zustandekommen einer Telefonverbindung \u00fcbernimmt das Auktionshaus keine Gew\u00e4hr. Eine Anmeldung zum telefonischen Mitbieten bedeutet automatisch die Abgabe eines Limitgebots- auch, wenn der Bieter zum Zeitpunkt des Aufrufs nicht erreichbar ist. Schriftliche Gebote oder Anmeldungen zum telefonischen Mitbieten m\u00fcssen bis sp\u00e4testens 18 Uhr am Vortag der Auktion eingegangen sein. <\/p>\n\n\n\n<p>6. Der Zuschlag verpflichtet den K\u00e4ufer zur sofortigen Abnahme des ersteigerten Objekts und Zahlung des Kaufpreises. Bei laufenden Auktionen kann Zwischenzahlung verlangt werden. Bei Fern-Bietern gilt eine Bezahlung und Abnahme des Versteigerungsgutes binnen 10 Tagen nach der Auktion noch als rechtzeitig. Mit dem Zuschlag\/dem Abschluss des Kaufvertrages geht die Gefahr des v\u00f6lligen Verlustes oder der Besch\u00e4digung des Gegenstandes auf den K\u00e4ufer \u00fcber. Eine Haftung des Auktionshauses verbleibt lediglich noch in F\u00e4llen grober Fahrl\u00e4ssigkeit oder Vorsatzes. <\/p>\n\n\n\n<p>7. Der K\u00e4ufer hat an das Auktionshaus den Zuschlagpreis und ein 20%iges Aufgeld zuz\u00fcglich gesetzlicher Mehrwert-Steuer (19%) hierauf zu bezahlen, insgesamt also 23,80%. Bei OnlineGeboten wird zus\u00e4tzlich eine Live-Geb\u00fchr, die auf der jeweiligen Auktionsplatform vor Gebotsabgabe angezeigt wird, erhoben (im Regelfall 3-5% des Zuschlagpreises zzgl. Mehrwertsteuer). F\u00fcr die H\u00f6he des Zuschlagpreises ist im Zweifel das Versteigerungsprotokoll ma\u00dfgebend. Die Bezahlung kann in bar, oder per \u00dcberweisung erfolgen. F\u00fcr die H\u00f6he des Zuschlagpreises ist im Zweifel das Versteigerungsprotokoll ma\u00dfgebend. <\/p>\n\n\n\n<p>8. Das Eigentum an den erworbenen Gegenst\u00e4nden geht erst nach v\u00f6lliger Bezahlung des in Ziff. 7 genannten Betrages auf den K\u00e4ufer \u00fcber. Erst danach kann der K\u00e4ufer die \u00dcbergabe der erworbenen Gegenst\u00e4nde verlangen. Wird der erworbene Gegenstand ausnahmsweise vor vollst\u00e4ndiger Bezahlung des Kaufpreises ausgeh\u00e4ndigt, so erfolgt dies unter ausdr\u00fccklichem Vorbehalt des Eigentums des Einlieferers, einschlie\u00dflich verl\u00e4ngertem Eigentumsvorbehaltes, d.h. der Vorwegabtretung s\u00e4mtlicher bei Weiterver\u00e4u\u00dferung, Zerst\u00f6rung oder Besch\u00e4digung der Kaufsache erworbenen Anspr\u00fcche des K\u00e4ufers an den Verk\u00e4ufer, die durch vollst\u00e4ndige Zahlung des Kaufpreises aufl\u00f6send bedingt ist. <\/p>\n\n\n\n<p>9. Anwesende Bieter kaufen grunds\u00e4tzlich im eigenen Namen und auf eigene Rechnung. Sofern sich der Versteigerer damit einverstanden erkl\u00e4rt, dass ein abgeschlossener Kaufvertrag auf einen vom Bieter genannten Dritten erstreckt wird, bleibt dessen ungeachtet bis zur vollst\u00e4ndigen Erf\u00fcllung dieses Vertrages die Mithaftung des Bieters bestehen. <\/p>\n\n\n\n<p>10. Werden die ersteigerten Gegenst\u00e4nde nicht innerhalb von 10 Tagen nach dem Zuschlag abgeholt oder wird trotz Mahnung die f\u00e4llige Zahlung nicht rechtzeitig und vollst\u00e4ndig bewirkt, so kann der Versteigerer in eigenem Namen wahlweise Erf\u00fcllung des Kaufvertrages, oder Schadenersatz wegen Nichterf\u00fcllung verlangen. Im ersten Fall kann er die erworbenen Gegenst\u00e4nde auf Kosten des K\u00e4ufers bei einem Spediteur einlagern oder zusenden lassen. Verlangt er Schadenersatz wegen Nichterf\u00fcllung, so darf er auf Kosten des K\u00e4ufers die Gegenst\u00e4nde noch einmal versteigern nach Ma\u00dfgabe der jeweils g\u00fcltigen Versteigerungsbedingungen und bei Nichtzuschlag anschlie\u00dfend frei verkaufen. In diesem Fall haftet der K\u00e4ufer dar\u00fcber hinaus f\u00fcr einen etwaig anstehenden Mindesterl\u00f6s samt Versteigerungskosten. Auf Auskehrung eines eventuellen Mehrerl\u00f6ses hingegen besteht kein Anspruch. In jedem Fall steht dem Versteigerer bis zur Zahlung der sich aus diesen Ma\u00dfnahmen ergebenden Kosten ein Pfandrecht an den erworbenen Gegenst\u00e4nden zu. Das Wahlrecht des Versteigerers erlischt erst mit Erf\u00fcllung s\u00e4mtlicher Anspr\u00fcche. F\u00fcr nicht fristgerechte Abholungen von M\u00f6beln und gr\u00f6\u00dferen Objekten wird eine Lager-Geb\u00fchr in H\u00f6he von Euro 5,00 pro Kalendertag erhoben. Zur Aufbewahrung oder Versand der Objekte ist das Auktionshaus nicht verpflichtet, eine Versicherung besteht nicht. Bei Transport durch einen Spediteur wird die Transportrechnung vom K\u00e4ufer direkt an den Spediteur gezahlt. <\/p>\n\n\n\n<p>11. Im Falle des Verzuges hat der K\u00e4ufer die ausstehende Kaufsumme mit einem Zinssatz von 4 % \u00fcber dem jeweils g\u00fcltigen Diskontsatz zu verzinsen, mindestens jedoch 8%, vorbehaltlich der Geltendmachung eines dar\u00fcber hinausgehenden Schadens. <\/p>\n\n\n\n<p>12. Erf\u00fcllungsort ist Hamburg. Im Verh\u00e4ltnis zu Vollkaufleuten sowie \u00f6ffentlich-rechtlichen Personen und Sonderverm\u00f6gen ist Hamburg auch Gerichtsstand. Gleiches gilt f\u00fcr K\u00e4ufer, die im Ausland wohnen, ihren Wohnsitz dorthin verlegt oder deren Wohnsitz unbekannt ist. Die Rechtsbeziehungen zwischen den Beteiligten richten sich ausschlie\u00dflich nach deutschem Recht. <\/p>\n\n\n\n<p>Stand 6. Juli 2025<\/p>\n\n\n\n<h1 class=\"wp-block-heading\"><\/h1>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\" id=\"block-f9ca3d71-66b2-41d0-856c-ee6bea1716cf\">Allgemeine Gesch\u00e4ftsbedingungen f\u00fcr Einlieferer und Verk\u00e4ufer<\/h2>\n\n\n\n<p><strong>Allgemeine Gesch\u00e4ftsbedingungen f\u00fcr Einlieferer und Verk\u00e4ufer<\/strong> <\/p>\n\n\n\n<p>1. Das Auktionshaus Rotherbaum OHG (in Folge \u201eVersteigerer\u201d oder \u201eAuktionshaus\u201d) versteigert die umseitig aufgef\u00fchrten Gegenst\u00e4nde in einer \u00f6ffentlichen Versteigerung im Namen und f\u00fcr Rechnung des Einlieferers, der unbenannt bleibt. <\/p>\n\n\n\n<p>2. Der Einlieferer best\u00e4tigt mit seiner Unterschrift, dass er Eigent\u00fcmer oder zum Verkauf erm\u00e4chtigter Verf\u00fcgungsberechtigter ist. Die eingelieferten Gegenst\u00e4nde sind kein unrechtm\u00e4\u00dfig erworbener Besitz und nicht durch Rechte Dritter belastet. <\/p>\n\n\n\n<p>3. Der Einlieferer hat den Versteigerer wegen aller, nicht auf einem Verschulden des Versteigerers selbst beruhender Anspr\u00fcche, die aus irgendeinem Grund aus Anlass der Versteigerung erhoben werden k\u00f6nnen, schadlos zu halten. Jegliche Haftung des Versteigerers, gleich aus welchem Grund, f\u00fcr Sch\u00e4den am Versteigerungsgut &#8211; Besch\u00e4digung oder Zerst\u00f6rung &#8211; ist ausgeschlossen, Es sei denn, dem Versteigerer sei Vorsatz oder grobe Fahrl\u00e4ssigkeit nachzuweisen. Dieser Haftungsausschluss gilt auch zugunsten des Personals oder beauftragter Dritter des Versteigerers. <\/p>\n\n\n\n<p>4. Solange Kataloginhaber, Auktionsteilnehmer und Bieter sich nicht gegenteilig \u00e4u\u00dfern, versichern sie, dass sie den Katalog und die darin abgebildeten Gegenst\u00e4nde aus der Zeit des Dritten Reiches nur zu Zwecken der staatsb\u00fcrgerlichen Aufkl\u00e4rung, der Abwehr verfassungswidriger Bestrebungen, der Kunst oder der Wissenschaft, der Forschung oder der Lehre, der Berichterstattung \u00fcber Vorg\u00e4nge des Zeitgeschehens oder der Geschichte oder \u00e4hnlichen Zwecken erwerben (\u00a7\u00a7 86a, 86 Strafgesetzbuch). Der Versteigerer und der Einlieferer bieten und geben diese Gegenst\u00e4nde nur unter diesen Voraussetzungen an bzw. ab. <\/p>\n\n\n\n<p>5. F\u00fcr alle von ihm gemachten Angaben &#8211; insbesondere Zuschreibungen, Material &#8211; oder Altersangaben \u00fcbernimmt der Einlieferer die Gew\u00e4hrleistung und Haftung gegen\u00fcber dem K\u00e4ufer. Die Sachen sind gebraucht. Der Einlieferer steht dem Auktionshaus Rotherbaum in entsprechender Anwendung des Kaufrechts f\u00fcr alle Sach- und Rechtsm\u00e4ngel ein. Dabei beginnt die Verj\u00e4hrungsfrist mit dem Zuschlag an den Ersteigerer. <\/p>\n\n\n\n<p>6. Der Einlieferer zahlt an den Versteigerer eine Verkaufsprovision in H\u00f6he von 18%. Diese bemisst sich am Zuschlagpreis des Objektes bzw. in Ermangelung eines Zuschlages bei einer Auktion am Verkaufspreis im \u201eFreien Verkauf\u201c. Auf die Verkaufsprovision wird die aktuell g\u00fcltige gesetzliche Mehrwertsteuer erhoben. Bei folgerechtspflichtigen Kunstobjekten tr\u00e4gt der Einlieferer zus\u00e4tzlich die Abgabegeb\u00fchr f\u00fcr die Bildkunst-Folgerechte. 7. Im Falle des Nichtverkaufs von eingelieferten Gegenst\u00e4nden ist keine Provision zu zahlen. Ein Auftraggeber, der Gewerbetreibender ist, verpflichtet sich, die Mehrwertsteuer aus den f\u00fcr ihn get\u00e4tigten Verk\u00e4ufen selbst abzuf\u00fchren. <\/p>\n\n\n\n<p>8. Bis zum Ablauf von 2 Monaten nach dem Auktionstermin ist der Einlieferer an den Vertrag gebunden. Wird der Vertrag auf Verlangen des Einlieferers vorzeitig aufgehoben, so hat der Einlieferer dem Auktionshaus au\u00dfer den eventuell get\u00e4tigten Auslagen (insbesondere Transport-, Katalog- und Fotokosten) auch die entgangene Provision, berechnet nach dem vorgeschlagenen oder vereinbarten Limit zu zahlen, jedoch mindestens Euro 20,- pro Objekt. <\/p>\n\n\n\n<p>9. Limitpreise gelten als Mindestpreise, unter denen &#8211; au\u00dfer bei vorheriger R\u00fccksprache mit dem Auftraggeber &#8211; kein Zuschlag erfolgt. Bleiben Objekte in der Auktion unverkauft, wird es dem Auktionshaus freigestellt, die Mindestpreise im Auktions-Nachverkauf um bis zu 10% zu reduzieren. Der Auktions-Nachverkauf endet 1 Monat nach dem Auktionstermin. Darauf folgt automatisch f\u00fcr 4 weitere Wochen der sogenannte \u201efreie Verkauf\u201c in dem der Limitpreis weiter (d.h. um mehr als 10%) reduziert werden. Dem Auktionshaus steht es frei, die Objekte in der Nachverkaufsfrist ein weiteres Mal in einer Auktion zu einem bis zu 20% reduzierten Limitpreis anzubieten. Dies bedarf keiner weiteren Absprache mit dem Einlieferer und liegt im Ermessen des Auktionshauses. Gold- und Silbergegenst\u00e4nde d\u00fcrfen unter dem Metallwert versteigert werden.<\/p>\n\n\n\n<p>10. Mit der Provision werden die Kosten f\u00fcr Lagerung, Beschreibung, Katalogerstellung, Fotos, Werbema\u00dfnahmen und Ausstellung des Auktionshauses Rotherbaum bis zur vereinbarten Auktion abgedeckt. <\/p>\n\n\n\n<p>11. Die Objekte sind dem Auktionshaus Rotherbaum auf Rechnung und Gefahr des Einlieferers zuzustellen und im Falle des Nichtverkaufs nach 8 Wochen nach der ersten Auktion wieder abzuholen. Nach erfolglosem Ablauf der Einlieferungsdauer (max. 8 Wochen) ist das Auktionshaus berechtigt, vom Einlieferer die Abholung der Objekte innerhalb von 14 Tagen zu verlangen. Holt der Einlieferer die Objekte nicht ab, ist das Auktionshaus befugt, \u00fcber die Ware ohne Einschr\u00e4nkung, insbesondere ohne Beachtung eines urspr\u00fcnglich vereinbarten Limits, frei zu verf\u00fcgen. <\/p>\n\n\n\n<p>12. Der Einlieferer besteht nicht auf Sch\u00e4tzung oder Begutachtung durch andere Experten als die des Auktionshauses \u201eRotherbaum\u201c OHG. Sollte der Einlieferer dennoch ein Gutachten durch einen externen Experten w\u00fcnschen, so wird dies vom Versteigerer auf Kosten des Einlieferers eingeholt. Gold, Silber und andere Edelmetalle k\u00f6nnen in Ausnahmef\u00e4llen auch unter Materialwert ver\u00e4u\u00dfert werden. <\/p>\n\n\n\n<p>13. Das Auktionshaus haftet nicht f\u00fcr die Erf\u00fcllung des Kaufpreisanspruches durch den K\u00e4ufer. Zahlt der K\u00e4ufer den Kaufpreis nicht, steht es dem Einlieferer frei, im eigenen Namen und auf eigene Rechnung vom K\u00e4ufer Erf\u00fcllung zu verlangen oder seine gesetzlichen Rechte wegen Nichterf\u00fcllung geltend zu machen. <\/p>\n\n\n\n<p>14. Dieser Vertrag enth\u00e4lt alle Abreden zwischen Einlieferer und dem Auktionshaus Rotherbaum. M\u00fcndliche Nebenabreden gelten nicht. Alle \u00c4nderungen dieses Versteigerungsvertrages bed\u00fcrfen zu ihrer G\u00fcltigkeit der Schriftform. <\/p>\n\n\n\n<p>15. Die Auszahlung des Versteigerungserl\u00f6ses (abz\u00fcglich Provision, gesetzlicher MehrwertSteuer und eventuell angefallener Nebenkosten) erfolgt, soweit der Erl\u00f6s beim Auktionshaus Rotherbaum eingegangen ist, nach pers\u00f6nlicher oder telefonischer Anfrage des Einlieferers innerhalb von 14 Tagen. Der Auszahlungsbetrag wird im Zweifel \u00fcberwiesen &#8211; ein Anspruch auf Barauszahlung besteht nicht. Kosten einer unbaren Auszahlung tr\u00e4gt der Zahlungsempf\u00e4nger. <\/p>\n\n\n\n<p>16. Sollte eine der vorstehenden Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam sein, wird die G\u00fcltigkeit der \u00dcbrigen davon nicht ber\u00fchrt. <\/p>\n\n\n\n<p>17. Erf\u00fcllungsort ist Hamburg. Im Verh\u00e4ltnis zu Vollkaufleuten sowie \u00f6ffentlich-rechtlichen Personen und Sonderverm\u00f6gen ist Hamburg auch Gerichtsstand. Gleiches gilt f\u00fcr Verk\u00e4ufer, die im Ausland wohnen, ihren Wohnsitz dorthin verlegt oder deren Wohnsitz unbekannt ist. Die Rechtsbeziehungen zwischen den Beteiligten richten sich ausschlie\u00dflich nach deutschem Recht.<\/p>\n\n\n\n<p>Stand 6. Juli 2025<\/p>\n\n\n\n<p><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Allgemeine Gesch\u00e4ftsbedingungen f\u00fcr Bieter, Fernbieter und K\u00e4ufer ALLGEMEINE GESCH\u00c4FTSBEDINGUNGEN F\u00dcR BIETER, FERNBIETER UND K\u00c4UFER Durch Abgabe eines m\u00fcndlichen oder fernschriftlichen Gebotes oder die Erteilung eines schriftlichen Auftrages hierzu, sowie eines Live-Gebotes \u00fcber eine Auktions-Platform erkennt der K\u00e4ufer die nachstehenden Versteigerungs- und Verkaufsbedingungen als allein verbindlich gegen\u00fcber Versteigerer und Verk\u00e4ufer an. 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